Mitgliederversammlung
Die Mitglieder des Verbandes nehmen ihre satzungsmäßigen Rechte und Pflichten in der Mitgliederversammlung wahr.
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus:
- dem Vorstand
- dem Aufsichtsrat
- den persönlichen Mitgliedern
Der Mitgliederversammung obliegt:
- die Beratung und Beschlussfassung über Grundsatzfragen der Caritas im Bereich des Verbandes
- die Entgegennahme und Beratung des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes
- die Entgegennahme des Berichts über den Jahresabschluss durch den Vorstand; der Bericht ist in der auf die Genehmigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat nachfolgenden Mitgliederversammlung vorzulegen
- die Entlastung des Aufsichtsrates
Ordentliche Mitgliederversammlungen finden in der Regel jährlich statt.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen und geleitet.