Pflegeberatung
Wer Pflegegeld der Pflegegrade 1-5 erhält, wird durch das Fachpersonal der Caritas-Sozialstation über die Pflege beraten. Diese Beratungseinsätze dienen der Sicherung der Qualität der Pflege und dem Schutz des Pflegebedürftigen
Nach § 37 Abs. 3 SGB XI werden bei der Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich einmal und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal ein solcher Beratungseinsatz durchgeführt. Der Pflegebedürftige hat das Recht selbst zu bestimmen, wer diesen Beratungseinsatz durchführt. Gerne kommt eine Schwester der Caritas-Sozialstation bei Ihnen vorbei.Der Beratungseinsatz wird von uns dokumentiert und die Dokumentation an die Pflegekasse gesendet.
Das Gesetz bestimmt, dass die Beratung zum einen der Qualitätssicherung dienen soll und zum anderen der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung durch Pflegefachkräfte. Werden bei diesen Beratungseinsätzen schwerwiegende Fehler festgestellt, wie z. B. systematische Vernachlässigung oder auch ein Dekubitus, hat die Pflegekasse das Pflegegeld in Pflegesachleistungen umzuwandeln. In den Beratungseinsätzen können folgende Fragen geklärt werden:
- Wie sieht der mögliche Pflegeablauf aus?
- Welche Vergütungen gewähren die Pflegekassen?
- Wie verändert sich der Tagesablauf durch die Pflege zu Hause?
- Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
- Welche Pflegehilfsmittel werden benötigt?