Meldestelle für Hinweisgeber
Die Hinweisgeberstelle geht jedem Verstoß, gegen die durch das Hinweisgeberschutzgesetz umfassten Gesetze, aber auch anderen Hinweisen und Beschwerden nach.
Jede Art bzw. Form von Beschwerde, oder bewiesene/vermutete Verstoß gegen Gesetze und Regelungen kann jederzeit auf einem vertrauenswürdigen Weg erfolgen.
Binnen sieben Tagen erhält der Hinweisgeber eine Bestätigung des Eingangs der Meldung. Spätestens nach drei Monaten erfolgt eine Rückmeldung an den Hinweisgeber, wie mit der Information umgegangen wurde und welche Folgemaßnahmen ergriffen wurden.
Die Hinweisgeberstelle geht jedem Verstoß gegen die durch das Hinweisgeberschutzgesetz umfassten Gesetze und Regelungen, aber auch anderen Hinweisen und Beschwerden nach.
Meldeeingänge können in anonymisierter, schriftlicher oder persönlicher Form abgegeben werden.
Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt mit den Regelungen der EUDSGVO, des BDSG, des KDG sowie weiteren Datenschutzvorschriften und gesetzlichen Vorgaben.
Kreis-Caritasverband Landau a. d. Isar e. V.
Hinweisgeberstelle
Martin Hohenberger
Dr.-Godron-Str. 3
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951 9851-25
hinweisgeber@caritas-landau.de