Verhinderungspflege
Die offizielle Bezeichnung hierfür lautet "Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson". Sie ist eine zusätzliche Leistung der Pflegekassen.
Die Verhinderungspflege ist durch § 39 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Unterstützung erhalten Personen, die seit mindestens sechs Monaten von Angehörigen im häuslichen Umfeld gepflegt werden. Ist diese Pflegeperson durch Krankheit oder auch zum Zweck der Erholung (...) verhindert, besteht ein Anspruch auf Pflegeersatz.
Oft übernehmen Familienangehörige die häusliche Pflege und Betreuung für ihre betagten, pflegebedürftigen Angehörige. Dabei werden pflegende Angehörige nicht selten bis an ihre Belastungsgrenze gefordert. Von Urlaub und Freizeit kann oft keine Rede mehr sein - das belastet die körperlichen und seelischen Kräfte und nicht selten auch die eigene Familie.
Trotz dieser enormen Belastung fällt es pflegenden Angehörigen schwer, sich eine "Auszeit" zu gönnen und währenddessen einen Pflegedienst mit der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung zu betrauen. Sie wollen auch während ihrer Abwesenheit sicher sein, dass die Pflege zuverlässig, kompetent und liebevoll durchgeführt wird.
Als zeitweilige Entlastung wird in diesen Fällen unsere Ersatzpflege vielfach genutzt. Sie bietet pflegenden Angehörigen, die Möglichkeit sich zu erholen und neue Kräfte zu sammeln. Auch bei kurzfristigen Notsituationen, beispielsweise dann, wenn pflegende Familienangehörige selbst durch Krankheit ausfallen, hat sich unsere Kurzzeitpflege zu Hause bewährt.