Auszubildende/er zur Altenpfleger/in oder zur Altenpflegehelfer/in (m/w/d)
Zulassung
- Mittlerer Bildungsabschluss
- oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert oder
- Hauptschulabschluss und eine zusätzliche, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- Hauptschulabschluss und eine mindestens einjährige erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Altenpflegehilfe oder der Krankenpflegehilfe.
Inhalte
Inhalte des Unterrichts an der Altenpflegeschule sind beispielsweise:
- personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
- Mitwirkung bei medizinischer Diagnostik und Therapie
- Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen
- Unterstützung alter Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten
- Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen
- Anleitung, Beratung, Gesprächsführung
Dauer
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre. Der theoretische und praktische Unterricht umfasst 2.100 Stunden, die praktische Ausbildung in Einrichtungen der Altenpflege mindestens 2.500 Stunden. Die Ausbildung zur Altenpflegehelfer/in dauert ein Jahr mit entsprechend weniger Stunden.
Prüfungen und Abschluss
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung beendet. Sie umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. Wer die Prüfung besteht, ist staatlich anerkannte Altenpflegerin oder staatlich anerkannter Altenpfleger bzw. Altenpflegehelfer/in.