Landau. Für Donnerstag hatte die Caritas-Fachstelle für pflegende Angehörige- zu einem Vortrag "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" eingeladen.
Viele wollten die Ratschläge von Referent Oberamtsrat Günter Gsödl erfahren.
Die Leiterin der Fachstelle für pflegende Angehörige, Barbara Mittnacht, freute sich, Oberamtsrat im Notardienst Günter Gsödl begrüßen zu dürfen.
Im ersten Teil seiner Einführung veranschaulichte Gsödl recht plastisch, wie es sich rechtlich verhält, wenn ein Volljähriger selbst nicht mehr handlungsfähig ist. Die Kinder oder der Ehepartner sind nicht automatisch zur Vertretung berechtigt. Gsödl erläuterte die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung einer amtlichen Betreuung und deren Durchführung beim Amtsgericht. Dabei gebe es oft hohe Hürden zu überwinden. Die gerichtlich angeordnete Betreuung sei für den Betroffenen und seine Angehörige meist unbefriedigend.
Gsödl zeigte auf, welche Möglichkeiten es gibt, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit Vorsorge zu treffen.
Gsödl zeigte auf, welche Möglichkeiten es gibt, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit Vorsorge zu treffen.
Besonderes Augenmerk legte Gsödl auf die so genannte Vorsorgevollmacht, die dem Bürger, zumindest wenn sie notariell beurkundet ist, im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven sparen könne.
Im zweiten Teil seines Vortrags erläuterte Gsödl die gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung. Zum Schluss gab er den Zuhörern eine Informationsbroschüre an die Hand.
Im zweiten Teil seines Vortrags erläuterte Gsödl die gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung. Zum Schluss gab er den Zuhörern eine Informationsbroschüre an die Hand.
Nachdem sich Barbara Mittnacht beim Referenten für den informativen und unterhaltsamen Vortrag bedankt hatte, stand Günter Gsödl den Anwesenden noch im Rahmen der Diskussion zur Verfügung und beantwortete alle Fragen, die den Schwerpunkt des Abends und auch andere notarielle Themen betrafen.
−lnp
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